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Wie viel Promille beim Autofahren sind erlaubt?

Alkohol am Steuer kann für sich selbst, Mitfahrende und auch andere Verkehrsteilnehmer zu einer tödlichen Gefahr werden. Dennoch ist es nicht verboten, nach dem Genuss von etwas Alkohol noch Auto zu fahren. Im Bußgeldkatalog gab es zum Thema Alkohol am Steuer allerdings immer wieder Änderungen. Obwohl es besser ist, schon nach einem Bier das Auto stehen zu lassen, klären wir im Folgenden über die genaue gesetzliche Lage auf und wie viel Promille beim Autofahren tatsächlich noch erlaubt sind!

Promillemessgerät

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Für Fahranfänger ist eine Grenze von 0,0 Promille beim Autofahren Pflicht. Diese Regelung gilt seit August 2007 und betrifft alle Fahranfänger in der Probezeit, sowie Jugendliche vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Wer sich nicht daran hält, bekommt eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro, einen Punkt in Flensburg, sowie eine verlängerte Probezeit. Statt 2 Jahren wird diese dann auf 4 Jahre verlängert. Eventuell könnte ein Aufbauseminar nötig sein.

Ab 1,1 Promille beim Autofahren gilt absolute Fahruntüchtigkeit

Das heißt aber nicht, dass Sie mit 1,0 Promille beim Autofahren nicht schon strafwidrig handeln würden! Denn bereits mit 0,3 Promille beim Autofahren erwischt zu werden, ist problematisch. Ab dieser Grenze gelten Sie als fahruntüchtig, d.h. Sie sind augenscheinlich nicht mehr in der Lage, ein Auto zu fahren. Wer sich trotzdem hinter das Steuer setzt, riskiert ein Fahrverbot wegen Trunkenheit am Steuer, sowie den Führerscheinentzug wenn er auffällig wird. Erlaubt wären bei unauffälliger Fahrweise bis zu 0,5 Promille.

0,0 Promille beim Autofahren und Busfahren mit Personenbeförderungsschein

Für das Fahren aller Kraftfahrzeuge für die ein Personenbeförderungsschein benötigt wird, ist ebenfalls die Grenze bei 0,0 Promille gezogen. Taxifahrer und Busfahrer stehen damit während der Arbeit ebenfalls unter absolutem Alkoholverbot. Dieses Verbot gilt übrigens in diesem speziellen Fall auch für die Beifahrer und den Busschaffner!

0,3 bis unter 0,5 Promille beim Autofahren

Bei dieser Spanne gilt es zu unterscheiden. Fährt der Fahrer auffällig oder verursacht einen Autounfall, kann ihm der Führerschein entzogen werden, obwohl er noch unter 0,5 Promille liegt. Auch ein Fahrverbot kann von der Polizei ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall kann außerdem eine Überprüfung der Fahreignung verordnet werden.

1,1 Promille beim Autofahren

Wer mit über 1,1 Promille erwischt wird, dem droht eine Strafe von 3 Punkten in Flensburg und eine Geldstrafe, auch ohne Auffälligkeiten im Verkehr. In noch schlimmeren Fällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren kommen! Relativ wahrscheinlich ist auch der Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Fazit

Generell ist es nicht empfehlenswert überhaupt unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren. Dennoch ist es bis 0,3 Promille in der Regel gesetzlich problemlos. Bis 0,5 Promille wird im Einzelfall entschieden. Darüber hinaus kann es teuer werden.

Quelle: www.youtube.com/watch?v=SBegl9iFbdo

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